Verkehrsunfälle ereignen sich nicht nur, wenn ausschließlich der Mensch beteiligt ist. Gelegentlich kommt es, meist auf Landstraßen, auch zu Kollisionen mit Wildtieren, entlaufenen Pferden oder parkende Fahrzeuge werden durch Tiere beschädigt.
Bei der Rekonstruktion von Wildunfällen oder Unfällen mit Pferden ist die besondere Anatomie der Tiere zu berücksichtigen, wodurch andere Kriterien für die Eingrenzung der Kollisionsgeschwindigkeit anhand der Fahrzeugbeschädigung vorliegen. Das Bewegungsverhalten der Tiere kann zusätzliche Informationen für eine Reaktionsaufforderung des Verkehrsteilnehmers liefern. Für eine Vermeidbarkeitsbetrachtung ist insbesondere bei Dunkelheitsunfällen die Erkennbarkeit des Tiers für den Fahrzeugführer von zentraler Bedeutung.
Bei Unfällen mit Tieren ist die besondere Anatomie der Tiere für die Eingrenzung der Kollisionsgeschwindigkeit zu berücksichtigen.
Schäden durch Tiere können jedoch auch ohne eine Kollision entstehen. Ob die vorgetragenen Lackbeschädigungen z.B. durch grasende Pferde, angetrockneten Vogelkot oder auf dem Fahrzeug spielende Katzen entstanden sind, gilt es versuchstechnisch zu untersuchen.
Dr. rer. nat. Tim Hoger
ö.b.u.v. Sachverständige/r der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Uwe Golder
ö.b.u.v. Sachverständige/r der IHK Nord Westfalen
Dr. Manfred Becke
ö.b.u.v. Sachverständige/r der IHK Nord Westfalen
Dr.-lng. Bernd Fago
ö.b.u.v. Sachverständige/r der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Joost Wolbers
ö.b.u.v. Sachverständige/r der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Robert Dietrich
ö.b.u.v. Sachverständige/r der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Phys. Annika Kortmann
ö.b.u.v. Sachverständige/r der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Phys. Severin Schlottbom
ö.b.u.v. Sachverständige/r der IHK Nord Westfalen
Dr. rer. nat. Jens Bastek
ö.b.u.v. Sachverständige/r der IHK Nord Westfalen