Verkehrsunfälle ereignen sich in den unterschiedlichsten Konstellationen der Verkehrsteilnehmer. Da Pkw mit Abstand die größte Fahrzeuggruppe im Straßenverkehr darstellen, ist die Kollision zweier Pkw die häufigste Unfallart. Viele Unfälle ereignen sich auf einem geringen Geschwindigkeitsniveau, wie beispielsweise bei Rangiermanövern auf Parkplätzen.
Besonderes Gefährdungspotenzial ist überall dort vorhanden, wo sich Pkw aus unterschiedlichen Richtungen annähern, also an Kreuzungen und Einmündungen. Aber auch im gleichgerichteten Verkehrsfluss ereignen sich Pkw-Pkw-Unfälle, wenn sich die Fahrzeuge mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten annähern. Dies ist beispielsweise bei Überholmanövern oder verkehrsbedingt abbremsenden Fahrzeugen der Fall. Unfälle im Gegenverkehr oder auf Autobahnen sind oft besonders schwerwiegend, da die Annäherungsgeschwindigkeiten der Fahrzeuge dann hoch sind.
Die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls wird immer dann notwendig, wenn der Unfallhergang unbekannt oder zwischen den Beteiligten streitig ist. Im Zentrum einer Unfallrekonstruktion steht stets die Frage, ob und wie die Beteiligten den Unfall hätten vermeiden können. Es ist nicht selten der Fall, dass beide Verkehrsteilnehmer einen Beitrag zur Unfallverursachung gesetzt haben. In diesen Fällen bedarf es einer Abwägung der Verschuldensanteile.
Eine Frage könnte hierbei z.B. sein: War die Vorfahrtsverletzung einer Partei allein unfallursächlich oder war eventuell eine überhöhte Geschwindigkeit der unfallgegnerischen Partei mitursächlich für das Unfallereignis?
Wichtige Anknüpfungspunkte für die Unfallrekonstruktion
Für die Erstellung eines Gutachtens ist eine (Foto-)Dokumentation der Unfall-Endsituation sowie der Fahrzeugbeschädigungen von großer Bedeutung. In der Regel werden diese Unterlagen von der Polizei oder den Unfallbeteiligten selbst zur Verfügung gestellt. Bei besonders schweren Unfällen werden Sachverständige regelmäßig zur Spurensicherung direkt zur Unfallaufnahme hinzugezogen.
Sachverständige können auch die in immer mehr Fahrzeugen gespeicherten Unfalldaten auslesen und Überwachungsvideos, Dashcams etc. auswerten. Unfälle an Lichtsignalanlagen können meist rekonstruiert werden, wenn die Protokolle der Anlage entweder direkt bei der Unfallaufnahme gesichert oder zu einem späteren Zeitpunkt noch aus dem Verkehrsrechner ausgelesen werden können.
Durch Auswertung der Unfallspuren und der Fahrzeugbeschädigungen können bei der anschließenden Rekonstruktion des Unfalls die Kollisionsstellung der Pkw und der Kollisionsort bestimmt werden. In einer Kollisionsanalyse lassen sich sodann unter Einbeziehung der Fahrzeugbeschädigungen und Endstellungen die Kollisionsgeschwindigkeiten eingrenzen. Anschließend können in einer Weg-Zeit-Betrachtung die letzten Sekunden vor dem Unfall rekonstruiert werden. Hierbei stellt sich dann heraus, ob und wie die Beteiligten das Unfallgeschehen hätten vermeiden können. Eine Plausibilitätsprüfung verschiedener Hergangsschilderungen ist ebenfalls möglich.
Dipl.-Ing. Uwe Golder
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dr. rer. nat. Tim Hoger
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Wolfgang Pissarsky
Dr. rer. nat. Jens Bastek
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Robert Dietrich
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Joost Wolbers
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dr. rer. nat. Ingo Holtkötter
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Phys. Severin Schlottbom
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Phys. Annika Kortmann
ö.b.u.v. Sachverständige der IHK Nord Westfalen