Die Frage, ob ein Fahrer eine Kollision wahrnehmen konnte, stellt sich bei Strafprozessen, in denen dem Angeklagten eine Unfallflucht vorgeworfen wird. Im Rahmen der technischen Begutachtung wird überprüft, ob die Kollision für den Fahrer visuell, akustisch oder taktil wahrnehmbar war.
Durch den Anstoß wirken auf das Fahrzeug Kräfte, die Beschleunigungen und Schwingungen hervorrufen, welche bei ausreichender Intensität beweissicher taktil wahrgenommen werden können.
Die subjektive akustische Wahrnehmung von Zeugen ist nicht auf die Wahrnehmung des Fahrers übertragbar, da der Fahrer durch den Fahrzeugaufbau akustisch abgeschirmt ist und im Fahrzeug Fremdgeräuschquellen auftreten.
Für eine technisch fundierte Begutachtung müssen Messergebnisse aus vergleichbaren Kollisionsversuchen ausgewertet werden und in das Gutachtenergebnis einfließen.
Dipl.-Ing. Uwe Golder
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dr.-lng. Bernd Fago
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dr. rer. nat. Jens Bastek
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Joost Wolbers
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Robert Dietrich
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Phys. Severin Schlottbom
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dr. rer. nat. Ingo Holtkötter
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Phys. Annika Kortmann
ö.b.u.v. Sachverständige der IHK Nord Westfalen