Verkehrsunfälle ereignen sich nicht nur, wenn ausschließlich der Mensch beteiligt ist. Gelegentlich kommt es, meist auf Landstraßen, auch zu Kollisionen mit Wildtieren, entlaufenen Pferden oder parkende Fahrzeuge werden durch Tiere beschädigt.
Bei der Rekonstruktion von Wildunfällen oder Unfällen mit Pferden ist die besondere Anatomie der Tiere zu berücksichtigen, wodurch andere Kriterien für die Eingrenzung der Kollisionsgeschwindigkeit anhand der Fahrzeugbeschädigung vorliegen. Das Bewegungsverhalten der Tiere kann zusätzliche Informationen für eine Reaktionsaufforderung des Verkehrsteilnehmers liefern. Für eine Vermeidbarkeitsbetrachtung ist insbesondere bei Dunkelheitsunfällen die Erkennbarkeit des Tiers für den Fahrzeugführer von zentraler Bedeutung.
Bei Sachbeschädigung durch Tiere ist auf die besonderen Physiognomie der Tiere bei der Überprüfung der Schadenkompatibilität zu achten.
Schäden durch Tiere können jedoch auch ohne eine Kollision entstehen. Ob die vorgetragenen Lackbeschädigungen z.B. durch grasende Pferde, angetrockneten Vogelkot oder auf dem Fahrzeug spielende Katzen entstanden sind, gilt es versuchstechnisch zu untersuchen. In diesen Fällen ist man besonders auf die Zusammenarbeit der Tierhaltern oder Tierärzte angewiesen.
Können Fahrzeuge im Zuge der Gutachtenausarbeitung nachbesichtigt werden, so wurden diese in der Zwischenzeit meistens gereinigt, so dass mögliche Tierhaaranhaftungen nach der Kollision nicht mehr vorhanden sind. Es lassen sich nur noch die Streifschäden oder Lackverkratzungen erkennen.
Durch gezielte Versuche mit Tierfellen oder -zähnen können die Streifschäden, die beim Kontakt mit den Tieren entstanden sein sollen, dennoch nachvollzogen werden.
Erkennbarkeit von Tieren bei Dämmerung oder Dunkelheit
Da viele Tiere durch ihre Fellfarbe an die Umgebung angepasst sind, kann die Erkennbarkeitsentfernung von Tieren für Autofahrer bei Dämmerung oder Dunkelheit nicht pauschal beantwortet werden. Es ist daher sinnvoll, mit lebenden Tieren oder Tierattrappen vor Ort die Unfallsituation nachzustellen und die gefertigten Sichtbilder später lichttechnisch auszuwerten.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer lichttechnischen Untersuchung finden sie in der Rubrik Dunkelheitsunfälle.
Dr. rer. nat. Tim Hoger
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Uwe Golder
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Wolfgang Pissarsky
Dipl.-Ing. Joost Wolbers
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Robert Dietrich
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Phys. Annika Kortmann
ö.b.u.v. Sachverständige der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Phys. Severin Schlottbom
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dr. rer. nat. Jens Bastek
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Thilo Romberg
Dr. rer. nat. Steffen Rieger
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen