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Geschwindigkeitsmessung & Rotlichtverstoß

Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen & Rotlichverstößen

Geschwindigkeitsverstöße haben für die Betroffenen unter Umständen große Auswirkungen, da hierdurch ein Fahrverbot erfolgen kann.

Für die Geschwindigkeitsüberwachung werden verschiedene Arten von Messgeräten eingesetzt. Im Wesentlichen sind dies Radar und Lasermessgeräte sowie Lichtschranken.

Des Weiteren werden Geschwindigkeitsverstöße auch im Rahmen von Nachfahrvorgängen ermittelt, wobei der Messvorgang durch eine Videoaufzeichnung dokumentiert wird. Neben diesen mobil eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräten gibt es als weitere Gruppe die stationären Geschwindigkeits-Messanlagen, die fest an einem Standpunkt aufgestellt sind und bei denen die Geschwindigkeit durch in die Fahrbahn eingelassene Sensorkabel ermittelt wird.

Die heutzutage in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Messgeräte weisen in der Regel eine hohe Genauigkeit und Sicherheit auf. Es kommt aber dennoch immer wieder zu Fehlmessungen, die sich zuungunsten der betroffenen Fahrzeugführer auswirken.

Die Ursache solcher Fehlmessungen liegt vielfach nicht in dem Gerät selbst, sondern in Handhabungsfehlern bei der Durchführung. Als Beispiel sei hierzu die nicht korrekte Ausrichtung einer Radarmessanlage oder die nicht korrekte Durchführung eines Visiertestes bei einem Lasermessgerät genannt. Geräte, die den Messvorgang durch ein Foto oder eine Videoaufzeichnung dokumentieren, ermöglichen eine detaillierte Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung. Bei den meisten eingesetzten Lasermessgeräten fehlt eine solche Dokumentation des Messvorganges. Speziell diese Messungen erfordern eine sensible Beurteilung der durch das Messprotokoll beschriebenen Situation.

Neben Geschwindigkeitsüberwachungen ist die Rotlichtüberwachung ein zentraler Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrskontrolle.

Die Überwachung wird mit vollautomatischen Anlagen durchgeführt.

Die Auswertung erfolgt durch einen Rechner, der die Sensorsignale der Induktionsschleifen auswertet. Die Anlage dokumentiert jedes Überfahren der Induktionsschleifen bei Rotlicht durch Fotos.

Da die Fahrzeuge im Bereich der Kreuzung nach dem Passieren der Haltelinie fotografiert werden, ist es notwendig, auf den Zeitpunkt zurückzurechnen, als das Fahrzeug die Haltelinie überfuhr.

Des Weiteren sind systematische Fehler einer derartigen Anlage zu berücksichtigen. Hierzu gehört einerseits die Toleranz der Anzeige sowie die Zeitdauer, die die Glühwendel zwischen elektrischem Rotpunkt des Steuerungsprozessors und Aufleuchten benötigt.

Dipl.-Ing. Uwe Golder

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

Kontakt aufnehmen golder@ureko.de

Dr. rer. nat. Tim Hoger

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

Dipl.-Phys. Severin Schlottbom

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

Kontakt aufnehmen schlottbom@ureko.de

Dr. rer. nat. Ingo Holtkötter

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

Kontakt aufnehmen holtkoetter@ureko.de

Dipl.-Ing. Robert Dietrich

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

Kontakt aufnehmen dietrich@ureko.de

Dr. rer. nat. Jens Bastek

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

Kontakt aufnehmen bastek@ureko.de

Dr. rer. nat. Steffen Rieger

Kontakt aufnehmen rieger@ureko.de