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Schadenkompatibilität

Der Versicherungsbetrug im Straßenverkehr ist offensichtlich immer noch ein lukratives Geschäft. Während es in der Vergangenheit meistens durch einfache Gegenüberstellung der Beschädigungen möglich war, den ereignisfremden Schaden zu erkennen, ist es heute erforderlich, neue Methoden zur Manipulationsaufklärung anzuwenden.

Durch eine Reihe von Studienarbeiten und Versuchen sind neue Möglichkeiten zur Betrugsaufklärung im Rahmen der Kompatibilitäts- und Plausibilitätsprüfung entwickelt worden.

Anhand von Radkontaktspuren an der Fahrzeugseite des angestoßenen Pkw lässt sich z. B. das Geschwindigkeitsverhältnis der Kollisionspartner eingrenzen. Auch kann über den Verlauf der Kontaktspuren an der Fahrzeugseite infolge eines Leitplankenkontaktes bestimmt werden, ob der Anstoß gebremst oder ungebremst erfolgte. Dieses sind nur einige Möglichkeiten, den Versicherungsbetrügern im Kraftfahrzeugwesen gegenüberzutreten.

Steinschlagschäden - Schüttguttransporte bergen die größte Gefahr

Mit zunehmender Laufleistung erleidet die „Außenhaut“ eines Fahrzeugs zahlreiche Steinschlagschäden. Die Ursachen solcher Schäden sind vielfältig. Häufig werden kleine Steinchen durch vorausfahrende oder im Gegenverkehr befindliche Fahrzeuge aufgewirbelt, ohne dass ein Schadenverursacher im Nachhinein ermittelt werden kann. Wird allerdings ein Steinschlagschaden einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet, so liegt vom Geschädigten im Allgemeinen eine präzise Beschreibung des Geschehens vor, um seinen Schadensersatzforderungen den notwendigen Rückhalt zu verleihen.

Ist die Haftungsfrage ungeklärt, kann mithilfe von Gutachten geprüft werden, ob der geschilderte Geschehensablauf mit dem Schaden am Fahrzeug in Einklang steht oder nicht. Bei den schadensverursachenden Fahrzeugen stehen die Nutzfahrzeuge aus dem Schüttguttransport oder dem Baustellenverkehr an erster Stelle. Anhand der Schadensschilderung ist zunächst zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Bewegungsabläufen zu unterscheiden:

1. dem Verlust von Schüttgut von der Ladefläche oder dem Aufbau
2. dem Aufwirbeln von Steinen durch die Reifen

Nach dieser Einteilung lässt sich mithilfe zahlreicher Randbedingungen, die in der Hauptsache den Schadenschilderungen zu entnehmen sind, die Gesteinsflugbahn zunächst theoretisch berechnen. In vielen Fällen ist es daher notwendig, die Randbedingungen durch gezieltes Nachfragen bei der Anhörung zu ergänzen.
Im Anschluss an diese Berechnungen werden oft speziell auf den Fall abgestimmte Versuche durchgeführt, anhand derer das Schadenausmaß und die Schadenintensität besser nachvollzogen werden können. Mit den Ergebnissen aus den theoretischen Berechnungen und den praktischen Versuchen lässt sich abschließend eine Aussage zur Plausibilität der Unfallschilderung treffen.

Kompatibilität bei Schäden im Innenraum

Ein Fahrzeug kann nicht nur Schäden an der "Außenhaut" erleiden. Durch den Transport von Gegenständen, die ggfs. unsachgemäß gesichert wurden, können ebenfalls Beschädigungen oder Verschmutzungen im Innenraum eines Fahrzeug entstehen.

Durch Kleinstversuche ohne Beteiligung eines Pkw konnte nachgestellt werden, ob es aufgrund einer notwendigen Vollbremsung des Pkw zum Auslaufen der Farbe aus dem im Kofferraum befindlichen, original verschlossenen Farbeimer gekommen war. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Eimer sowohl vor als auch nach dem fraglichen Bremsmanöver unbeschädigt und ungeöffnet war.
Es wurden mehrere Anprallversuche mit steigender Geschwindigkeit durchgeführt. Ab einer Anprallgeschwindigkeit des geschlossenen Farbeimers von knapp 9 km/h trat Farbe aus. Diese Geschwindigkeit deckt sich mit der Anprallgeschwindigkeit eines Farbeimers nach einer Rutschstrecke von etwa 50 cm während einer starken Bremsung.

Dipl.-Ing. Uwe Golder

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

Kontakt aufnehmen golder@ureko.de

Dipl.-Ing. Joost Wolbers

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

Kontakt aufnehmen wolbers@ureko.de

Dipl.-Ing. Robert Dietrich

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

Kontakt aufnehmen dietrich@ureko.de

Dipl.-Phys. Severin Schlottbom

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

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Dr. rer. nat. Jens Bastek

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen

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Dipl.-Ing. Thilo Romberg

Kontakt aufnehmen romberg@ureko.de

Dr. rer. nat. Steffen Rieger

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Wolfgang Pissarsky

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