Nach dem Besuch einer Waschanlage oder Waschstraße betrachten die Autofahrer ihre Fahrzeuge meist genauer als im sonstigen Alltag, um das Ergebnis des relativ kostspieligen Besuches zu begutachten. Hierbei kommt es immer wieder vor, dass plötzlich Beschädigungen am Fahrzeug augenfällig werden, die vor der automatischen Autopflege noch nicht wahrgenommen wurden.
In manchen Fällen gelangen die Besitzer zu dem Schluss, dass diese Schäden auf den Waschvorgang zurückzuführen seien, und es werden Regressforderungen gegen die Betreiber gestellt. Im Anschluss daran kommt es regelmäßig zum Rechtsstreit und die angerufenen Gerichte beschließen, durch Einholen schriftlicher Gutachten Beweis über die Kausalität des Waschvorgangs für die Fahrzeugschäden zu erheben. Für den bestellten Sachverständigen ist es nahezu unabdingbar, das beschädigte Fahrzeug und die Waschstraße bzw. Waschanlage selbst in Augenschein zu nehmen. Meistens sind die feinen Beschädigungsbilder auf der Lackoberfläche der Fahrzeuge nur sehr schwer zu fotografieren. Es bedarf spezieller Makroaufnahmen dieser Schäden, aus denen die Entstehungsrichtung eventuell abgeleitet werden kann, um sie mit den fest vorgegebenen automatisierten Bewegungen beim Waschvorgang vergleichen zu können. Auch ist das gesamte Erscheinungsbild des Fahrzeugs und der Waschanlage oder Waschstraße zu begutachten, um eventuell Rückschlüsse auf ursächliche Mängel zu erhalten.