Nach einem Verkehrsunfall kann die Überprüfung eines Fahrzeuges auf technische Mängel aus zwei Gründen erforderlich werden:
Erkennen die aufnehmenden Polizeibeamten Veränderungen am Fahrzeug, wie beispielsweise eine Fahrwerktieferlegung, Spurverbreiterung oder Umrüstung auf besondere Breitreifen, kann die Klärung der Frage im Vordergrund stehen, ob sich das Fahrzeug noch in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befand.
Ein anderer Grund für eine technische Überprüfung kann in der Vorbeugung möglicher späterer Behauptungen bestehen. Der unfallverursachende Fahrzeugführer kann möglicherweise später behaupten, dass ein technischer Mangel an seinem Fahrzeug den Unfall auslöste.
In einem solchen Fall sind die gesamten technischen Einrichtungen eines Fahrzeuges auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Häufig sind die Fahrzeuge extrem stark beschädigt und es muss sorgfältig unterschieden werden, welcher Schaden Unfallfolge ist bzw. Unfallursache gewesen sein kann.
Zu der technischen Untersuchung eines Fahrzeuges gehört die Überprüfung der Bremsanlage, der Bereifung, der Lenkung und der Beleuchtungseinrichtung.>br>
Der Klärung der Frage, welcher Beleuchtungszustand an einem Fahrzeug vorlag, kann bei einem Dunkelheitsunfall eine große Bedeutung zukommen.
Nach einem schweren Verkehrsunfall ist zu prüfen, ob die Insassen im Fahrzeug angeschnallt waren.
Die Fahrzeuge sind heutzutage mit sehr vielen elektronischen Systemen ausgerüstet, die direkten Einfluss auf die Fahrsicherheit ausüben. Neben der Überprüfung der reinen mechanischen/hydraulischen Bauteile eines Fahrzeuges muss eine umfassende technische Untersuchung auch die elektronischen Komponenten einbinden.
Dipl.-Ing. Joost Wolbers
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen