Immer wieder gibt es bei den durch Unfälle entstandenen Fahrzeugschäden Streitigkeiten um die tatsächlich erforderlichen Reparaturkosten. Der Geschädigte lässt die Reparaturkosten durch einen von ihm ausgewählten Sachverständigen ermitteln, wohingegen die Versicherung oftmals die ermittelten Reparaturkosten als überhöht ansieht und den hauseigenen oder einen externen Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenhöhe beauftragt.
In fast allen Fällen differieren die kalkulierten Reparaturkosten, wobei in der Regel die von der Haftpflichtversicherung ermittelten Kosten weitaus geringer ausfallen. Welcher Reparaturweg und letztendlich welche Kosten sind tatsächlich angefallen?
Um dieses zu klären, muss man sich mit beiden Gutachten auseinandersetzen und gegebenenfalls eine Nachbesichtigung des unfallbeschädigten oder schon reparierten Fahrzeugs durchführen.
Dipl.-Ing. Robert Dietrich
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
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Dipl.-Ing. Joost Wolbers
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
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Dipl.-Ing. Uwe Golder
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
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Dr. rer. nat. Jens Bastek
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
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Dipl.-Ing. Thilo Romberg
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Kfz-Techniker-Meisterin Selina Horch
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